Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Roland Manufaktur GmbH, Steinbeeke 13, 27243 Harpstedt
Artikel 1 – Definitionen
1.1 In diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden folgende Definitionen verwendet:
Roland Manufaktur: die Gesellschaft mit beschränkter Haftung Roland Manufaktur GmbH, mit eingetragenem Sitz und Hauptgeschäftsort an der Anschrift Steinbeeke 13 in Harpstedt;
Käufer: die (natürliche oder juristische) Person, die in Ausübung ihres Berufs oder Gewerbes handelt, in deren Auftrag oder auf deren Rechnung Produkte von Roland Manufaktur gekauft werden oder mit der ein (Kauf-)Vertrag über die Lieferung von Waren und/oder die Ausführung von Dienstleistungen geschlossen wird, oder in deren Auftrag Tätigkeiten ausgeführt werden;
Vereinbarung: das zwischen den Parteien bestehende und/oder nach Artikel 8 begründete Rechtsverhältnis, aufgrund dessen sie wechselseitig an die vereinbarten Leistungen gebunden sind;
Parteien: Roland Manufaktur und der Käufer;
Produkt(e): alle Artikel und/oder Dienstleistung(en), die von Roland Manufaktur im Rahmen einer Vereinbarung zwischen Roland Manufaktur und dem Käufer zu liefern und zu vertreiben sind, die die Lieferung solcher Artikel zum Gegenstand hat und damit zusammenhängt, wozu unter anderem auch der telefonische Helpdesk und weiterer Support über die Serviceabteilung gehören.
Artikel 2 – Geltungsbereich
2.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten unter ausdrücklichem Ausschluss der Anwendbarkeit allgemeiner Geschäftsbedingungen gleich welcher Bezeichnung des Käufers für jede Vereinbarung oder jedes Angebot zum Abschluss einer Vereinbarung, einschließlich jeglicher Änderungen oder Ergänzungen einer bestehenden Vereinbarung, sowie für alle (rechtlichen) Handlungen bei der Vorbereitung und Unterzeichnung einer solchen Vereinbarung, einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, sowie etwaiger weiterer Roland Manufaktur-Spezifikationen und -Bedingungen zwischen Roland Manufaktur und dem Käufer. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten außerdem für die von Roland Manufaktur betriebene(n) Website(s) und für alle von Roland Manufaktur über das Internet angebotenen und gelieferten Dienstleistungen.
Artikel 3 – Preisangebote
3.1 Alle Preisangebote von Roland Manufaktur im Hinblick auf die abzuschließende Vereinbarung sind unverbindlich und unterliegen ausdrücklich der Anwendbarkeit dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, sowohl was das Preisangebot selbst als auch dessen Annahme betrifft, gleich welche Bezeichnungen für sie benutzt werden.
Artikel 4 – Gewerbliche und geistige Eigentumsrechte
4.1 Soweit nichts anderes schriftlich vereinbart wird, behält Roland Manufaktur die Urheberrechte sowie die sonstigen gewerblichen Eigentumsrechte an den Designs, Skizzen, Bildern, Zeichnungen, Modellen und Softwareprogrammen, unabhängig davon, ob sie a) auf Websites angezeigt werden oder nicht und b) Preisangeboten beigefügt sind.
Artikel 5 – Designs und Meinungen
5.1 Roland Manufaktur übernimmt nur die Verantwortung für seine eigenen Designs in Bezug auf die zu liefernden Produkte und schließt jegliche Verantwortung und Haftung für vom Käufer vorgenommene oder angewandte Änderungen aus.
Artikel 6 – Technische Anforderungen, Qualität und Beschreibung
6.1 Wurde von Roland Manufaktur eine Probe, ein Modell oder ein Beispiel gezeigt oder geliefert, ist davon auszugehen, dass dies nur informationshalber geschah: Die Eigenschaften der zu liefernden Ware können von Probe, Modell oder Beispiel abweichen, es sei denn, es wurde ausdrücklich angegeben, dass die Lieferung im Einklang mit gezeigten oder gelieferten Proben, Modellen oder Beispielen erfolgen würde.
Artikel 7 – Verbot von US-/Kanada-Exporten
7.1 Der Käufer ist nicht berechtigt, von Roland Manufaktur erworbene Produkte in die USA oder nach Kanada zu liefern/zu exportieren.
Artikel 8 – Vereinbarungen
8.1 Eine Vereinbarung wird geschlossen, sobald die Annahme eines im Auftrag von Roland Manufaktur gemachten Angebots bei Roland Manufaktur eingegangen ist oder Roland Manufaktur eine vom Käufer (schriftlich) aufgegebene Bestellung angenommen hat oder die Bestellung von Roland Manufaktur tatsächlich ausgeführt wird.
Artikel 9 – Versand und Lieferung
9.1 Roland Manufaktur verpflichtet sich gegenüber dem Käufer, Artikel ordnungsgemäß so zu verpacken und zu sichern, dass sie während eines normalen Transports in gutem Zustand an ihr Ziel gelangen.
Artikel 10 – Abnahme
10.1 Der Käufer ist verpflichtet, die Produkte oder die bestellten Artikel bei Lieferung und innerhalb der vereinbarten Frist abzunehmen.
Artikel 11 – Eigentumsvorbehalt und Pfandrecht
11.1 Alle von Roland Manufaktur an den Käufer gelieferten Waren bleiben so lange sein Eigentum, bis der Käufer alle Verpflichtungen aus jeder der mit Roland Manufaktur geschlossenen Vereinbarungen (gleich welcher Art) vollständig erfüllt hat.
Artikel 12 – Preise und Zahlung
12.1 Alle Preise basieren auf den Wechselkursen, Einfuhrzöllen, Steuern, Abgaben und Einkaufspreisen, die zum Zeitpunkt des Abschlusses der Vereinbarung maßgeblich sind.
Artikel 13 – Solvenz
13.1 Roland Manufaktur ist jederzeit berechtigt, für die Erfüllung der Zahlungsverpflichtungen des Käufers vor Lieferung oder vor Fortführung der Lieferung oder vor Erfüllung der Bestellung ausreichende Sicherheiten zu verlangen.
Artikel 14 – Reklamationen und (Transport-)Schäden
14.1 Mit dem Begriff Reklamation sind alle Beschwerden des Käufers in Bezug auf den Zustand der gelieferten Waren gemeint.
Artikel 15 – Haftung
15.1 Roland Manufaktur ist unter keinen Umständen verpflichtet, Schäden zu ersetzen, die direkt oder indirekt (aus welchem Grund auch immer) durch Mängel an den ausgeführten Tätigkeiten oder installierten und gelieferten Installationen und gelieferten Produkten verursacht worden sind.
Artikel 16 – Auflösung und höhere Gewalt
16.1 Unbeschadet der Bestimmungen von Artikel 12 wird der Kaufvertrag ohne gerichtliches Eingreifen nach schriftlicher Erklärung zu dem Zeitpunkt aufgelöst, an dem der Käufer für insolvent erklärt wird, eine vorläufige Suspendierung der Zahlungen beantragt oder aufgrund von Pfändung, Zwangsverwaltung oder dergleichen die Verfügungsmacht über sein Vermögen oder Teile davon verliert.
Artikel 17 – Garantien
17.1 Roland Manufaktur haftet gegenüber dem Käufer für Schäden an und infolge von Artikeln, die während der in der Gebrauchsanweisung angegebenen Garantiefrist auftreten, sofern der Schaden nicht auf die Tatsache zurückzuführen ist, dass der Käufer die Artikel unter Verletzung der ihnen beiliegenden Gebrauchsanweisung verwendet oder andere Fehler bei ihrer Verwendung begeht.
Artikel 18 – Rücksendungen
18.1 Roland Manufaktur ist nicht verpflichtet, vom Käufer bestellte und an ihn gelieferte Artikel zurückzunehmen, auszutauschen oder gutzuschreiben.
Artikel 19 – Anwendbares Recht/Streitigkeiten
19.1 Alle im Rahmen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen geschlossenen Vereinbarungen unterliegen ausschließlich deutschem Recht.
